Die Abbildung der Abfallhierarchie

Auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie.

Abfallvermeidung

Die Letzten in der Kette im Handlungsfeld der Abfallvermeidung sind die Verbraucher.

Die Letzten in der Kette im Handlungsfeld der Abfallvermeidung sind die Verbraucher. Ihnen kommt die Aufgabe zu, auf eine Nutzungsverlängerung hinzuwirken, um dadurch die Erzeugung von Abfall zu vermeiden.

Ergebnis:

kein Abfall.

Abbildung der Abfallhierarchie

Für den Download auf die Abbildung klicken.

Vorbereitung zur
 Wiederverwendung

Die Ersten in der Kette der Abfallbewirtschaftung sind die Einrichtungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung.

Diesen kommt die Aufgabe zu, dafür geeignete Gegenstände aus dem Abfall einer Nutzungsverlängerung zuzuführen.

 

Ergebnis:

kein Abfall.




Beschreibung der Abfallhierarchie
 

Auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie.

Die Abfallhierarchie ist fünfstufig und gibt die Rangfolge von Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor. Dabei steht die Vermeidung als Grundsatz für beide Handlungsfelder an erster Stelle. Am besten ist demnach, wenn Abfälle erst gar nicht entstehen. Gegenstände, die innerhalb des Verbrauchs schadhaft werden, sollen daher möglichst repariert und weiterverwendet werden. Auch die Weitergabe von nicht mehr benötigten Gegenständen an andere für eine Nutzungsverlängerung dient der Vermeidung. Bei Verpackungen dient der Einsatz von solchen, die mehrfach verwendet oder zurückgegeben werden können, diesem Ziel.
 

Jede Nutzung hat jedoch irgendwann einmal ein Ende und so kann auch nicht grundsätzlich vermieden werden, dass Abfälle entstehen. Bei Siedlungsabfällen denke man z. B. an einen Todesfall. Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen und so wird vieles von dem, das wir zu Lebzeiten in unserem Besitz hatten, nach unserem Ableben zu Abfall. Da wir uns dann selbst nicht mehr um eine Nutzungsverlängerung bemühen können, räumen andere unseren letzten Wohnraum aus.
 

Die Rangfolge der Abfallhierarchie gibt für die dabei entstehenden Abfälle vorrangig die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Das bedeutet, dass diejenigen, die diese Abfälle übernehmen, zunächst die Möglichkeiten einer Nutzungsverlängerung prüfen und bei Eignung auch anstreben sollen. Dies kann in Form einer Reinigung oder Reparatur von Gegenständen oder aber auch einfach durch die Weitergabe zur Wiederverwendung geschehen. Die Wiederverwendung von solchen Gegenständen, die eigentlich Abfall sind, führt dazu, dass diese anschließend kein Abfall mehr sind. Dieses Ende der Abfalleigenschaft steht als oberstes Ziel der Abfallbewirtschaftung und Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie. Tatsächlich genügte bis zum 1. Juni 2012 das Recycling zur Umsetzung dieses Ziels. Da dabei jedoch auch viele Gegenstände, die eigentlich noch genutzt werden könnten, zerstört werden, wurde die Vorbereitung zur Wiederverwendung innerhalb der Abfallbewirtschaftung vor das Recycling gestellt. Nur so kann ein Großteil der bislang verschwendeten Ressourcen im gesamten Lebenszyklus von einmal hergestellten Produkten ausgiebiger genutzt werden. Daher sind die besten Abfälle die, die wiederverwendet werden.

Erst wenn die Wiederverwendung nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unrentabel wird, ist es notwendig, Abfälle dem Recycling zuzuführen, um daraus Sekundärrohstoffe zu gewinnen. Deren Einsatz zur Herstellung neuer Erzeugnisse ist zur Schonung der Rohstoffvorkommen erforderlich. Grundsätzlich sollte das, was zur Herstellung und Nutzung von Erzeugnissen eingesetzt und verwendet wurde, möglichst wieder dafür eingesetzt werden. Nach der Ausdehnung der maximalen Nutzungsdauer von Erzeugnissen ist die mehrfache Verwendung der eingesetzten Rohstoffe die zweitwichtigste Maßnahme innerhalb der Abfallbewirtschaftung.
 
Die „sonstige Verwertung“, worunter überwiegend die energetische Nutzung, also das Verbrennen zu verstehen ist, gehört eigentlich nicht so richtig zur Kreislaufwirtschaft. Denn das, was verbrannt wird, wird dabei letztmalig verwendet. Ein nochmaliges Verbrennen und auch der Einsatz der verbrannten Maße bei der Herstellung von neuen Erzeugnissen sind nicht mehr möglich. Daher darf das Verbrennen streng genommen nur bei solchen Abfällen eingesetzt werden, bei denen die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen nicht möglich ist. Letztlich vermeidet das Verbrennen, dass Abfälle, wie früher üblich, auf Deponien abgelagert und zu einer Gefahr für die Umwelt werden können. Daher bilden die Beseitigung und das Deponieren als letzte Option das Schlusslicht in der Rangfolge der Abfallhierarchie. Diese fünfte und letzte Stufe soll möglichst, entsprechend dem Grundsatz der Vermeidung, durch die Umsetzung der darüber stehenden Stufen entbehrlich werden.
 
 



Aufgabenverteilung der Abfallhierarchie

Wem fällt welche Aufgabe zu?

Abfallvermeidung

  • 1. Hersteller
  • 2. Handel
  • 3. Dienstleister
  • 4. Verbraucher
Aufgabenverteilung

Der an erster Stelle der Abfallhierarchie stehende Grundsatz der Vermeidung gilt für alle Akteure.

Anmerkung: Wiederverwender sind keine Verbraucher, da der Endverbrauch durch die Entledigung beendet wurde. Die Wiederverwendung ist eine auf die Vermeidung ausgerichtete Nutzung innerhalb des Umgangs mit Abfällen.

Abfallbewirtschaftung

  • 1. Abfallbesitzer
  • 2. Wiederverwender

 

Da sich bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung ohne Wiederverwender die Abfalleigenschaft nicht beenden lässt, zählt auch diese Nutzergruppe zur Abfallbewirtschaftung.



Die getrennte Sammlung

und Übernahme zur Abfallbehandlung.

Getrennthaltung

Die getrennte Bereithaltung der zur Entsorgung anstehenden Gegenstände beginnt bereits an der Anfallstelle.

 

Sammlung

Die Auswahl der richtigen Sammlung obliegt dem Abfallerzeuger.

Sammlung Abfallhierarchie

Übernahme

Derjenige, der den Abfall übernimmt, muss sich bei der Sortierung der Abfälle an der Rangfolge der Abfallhierarchie orientieren.

Behandlung

Die Abfallbehandlung beginnt mit einer Prüfung auf eine mögliche Wiederverwendbarkeit.




Zuordnung

der auf eine Vermeidung ausgerichteten Maßnahmen.

Maßnahmen im Handlungsfeld der Abfallvermeidung:

Reparatur, Reinigung, Verkauf, Tausch oder Verschenken von Gebrauchtgegenständen, die man selbst nicht mehr benötigt.

Ziel ist die Weiterverwendung und Nutzungsverlängerung, anstatt etwas wegzuwerfen.

Maßnahmen im Handlungsfeld der Abfallbewirtschaftung:

Die sog. Vorbereitung zur Wiederverwendung, entsprechend der Stufe 2 in der Abfallhierarchie, hat Vorrang. Diese besteht aus der Prüfung, Reparatur, Reinigung oder der Gewinnung von funktionsfähigen Bauteilen und der Weitergabe von im Abfallaufkommen enthaltenen Gegenständen, die für eine Wiederverwendung geeignet sind.

Ziel ist die Wiederverwendung und Nutzungsverlängerung, anstatt Gegenstände beim Recycling zu zerstören.

Das Recycling entsprechend der Stufe 3 in der Abfallhierarchie. Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus zerstörten, nicht für eine Wiederverwendung geeigneten, im Abfallaufkommen enthaltenen Gegenständen.

Ziel ist die Verwertung und Verwendung als Rohstoffersatz zur Herstellung neuer Produkte, anstatt diese zu verbrennen und zu beseitigen. 

Die sog. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, entsprechend der Stufe 4. Gewinnung von Wärme und Energie aus nicht für die Wiederverwendung und das Recycling geeigneten Abfällen.

Ziel ist, die Deponierung zu vermeiden. Eine erneute Nutzung ist nicht mehr möglich, mit der Verbrennung werden Abfälle letztlich auch beseitigt. Die Verfüllung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Deponierung, da der Abfall dabei zwar als Ersatzmaterial bis zu einem gewissen Grad genutzt wird, jedoch nach wie vor vorhanden ist.

Die fünfstufige Abfallhierarchie gibt die Vermeidung als oberste Stufe für die Handlungsfelder der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor, dabei ist keines der beiden Handlungsfelder vorrangig. Ob das Erzeugen von Abfall durch eine Reparatur vermieden oder die Abfalleigenschaft erst später im Rahmen der Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung durch eine Reparatur wieder beseitigt wird, ist absolut gleichrangig. Beides führt zu einer Nutzungsverlängerung und damit zu einer Vermeidung im Sinne dieser obersten Hierarchiestufe. 

 

Was ist falsch an dieser Abbildung der Abfallhierarchie?

Die an erster Stelle stehende Vermeidung kann nicht, wie diese Abbildung zeigt, als „kein Abfall“ bezeichnet werden.

Warum nicht?

Laut Artikel 4 Absatz (1) AbfRRL liegt die Abfallhierarchie den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde. 
 

Artikel 3 Ziffer 1 bestimmt, dass der Ausdruck „Abfall“ im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie jeden Stoff oder Gegenstand bezeichnet, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Die Gemeinsamkeit der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung besteht also darin, dass ein Gegenstand vorhanden ist, mit dem im Sinne dieser Abfallhierarchie umgegangen werden kann.

An erster Stelle dieser Abfallhierarchie steht die Vermeidung; diese kann im Umgang mit Gegenständen nur durch eine Nutzungsverlängerung umgesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vor oder nach der Entledigung stattfindet.

Das Ziel der Abfallvermeidung kann dadurch erreicht werden, indem ein Gegenstand möglichst lange verwendet wird. Das bedeutet, dass dieser nach einer Verschmutzung möglichst nochmals gereinigt oder nach einem Defekt repariert wird. Aber auch ein Verkauf, Tausch oder das Verschenken eines Gegenstands, wenn man diesen selbst nicht mehr benötigt, kann zur Weiterverwendung und damit zur Abfallvermeidung führen.

Nicht immer sind jedoch die Bedingungen für eine Abfallvermeidung optimal und so werden häufig aus Mangel an Platz und Zeit, um sich um eine Vermeidung zu bemühen, auch Gegenstände zu Abfall, die noch genutzt werden könnten. Für diese Abfälle gibt die Abfallhierarchie die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Das bedeutet, dass der Abfallbesitzer anstelle des Abfallerzeugers tätig wird. Er trägt Sorge dafür, dass die dafür geeigneten, im Abfall vorhandenen Gegenstände repariert, gereinigt und für eine Nutzungsverlängerung an Wiederverwender weitergegeben werden. 

Damit diese Aufgabe überhaupt umgesetzt werden kann, bedarf es jedoch flächendeckend einer großen Anzahl an Einrichtungen, die dafür geeignete Abfälle für die Vorbereitung zur Wiederverwendung übernehmen.

Artikel 3 Ziffer 13. bestimmt, dass die „Wiederverwendung“ jedes Verfahren ist, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.

Ein solches „Verfahren“ kann nur ein Wiederverwender betreiben, der einen Gegenstand aus der Hand eines Abfallbesitzers übernimmt. Durch die von ihm durchgeführte Nutzungsverlängerung wird die Abfalleigenschaft beendet, mit dem Ergebnis, dass die Erzeugnisse oder Bestandteile dadurch keine Abfälle mehr sind.

Für die Wiederverwendung muss demnach ein Gegenstand zuvor Abfall gewesen sein. Alles, was vor der Abfallerzeugung stattfindet, ist dagegen eine Weiterverwendung, die vermeiden soll, dass Abfall entsteht.


 

Die korrekte Abbildung  der Abfallhierarchie

muss die Rangfolge von Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung berücksichtigen.

Die Gemeinsamkeit der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung kann im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Abfallhierarchie nur in einer Ausrichtung von Maßnahmen, die auf eine Nutzungsverlängerung ausgerichtet sind, bestehen. Eine einseitige Ausrichtung der Vermeidung auf das Produkt- oder auch das Abfallregime ist daher nicht möglich.

1. Vermeidung

Die Vermeidung bildet den gemeinsamen Grundsatz und ist das Leitmotiv für alle Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Abfallbewirtschaftung.

2. Vorbereitung zur      Wiederverwendung

Die zweite Stufe der Abfallhierarchie ist die erste und auch wichtigste Maßnahme innerhalb der Abfallbewirtschaftung.

3. Recycling

Das Recycling führt auch zum Produktende, da die Abfall gewordenen Gegenstände zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen zerstört werden.

4. Sonstige Verwertung

Die sonstige Verwertung besteht hauptsächlich aus der Verbrennung solcher Abfälle, die nicht für die Wiederverwendung oder das Recycling geeignet sind. Diese Maßnahme verhindert jedoch auch jede weitere Nutzung der verbrannten Ressourcen.

5. Beseitigung

Die Beseitigung, worunter im Grunde das Deponieren zu verstehen ist, war ursprünglich der eigentliche Auslöser zur Einführung einer Abfallhierarchie. Der unglaubliche Platzbedarf für das Deponieren von Abfällen führte letztlich auch zu einem Umdenken bei der Verwertung von Abfällen.

45 Jahre Abfallhierarchie 1979-2024

Die Abfallhierarchie, so wie wir diese heute kennen, ist bereits 45 Jahre alt.

In der Absicht, die Einführung einer bevorzugten Reihenfolge für die Abfallpolitik vorzuschlagen, hatte Ad Lansink dem niederländischen Repräsentantenhaus 1979 während einer Haushaltsdebatte seine Lansink-Leiter präsentiert.

Wesentlicher Bestandteil seines Vorschlags war die Reihenfolge der Abfallvermeidung (Prävention) und die Maximierung der Wiederverwendung von Produkten und Materialien (Recycling). Was dann noch übrig blieb, sollte verbrannt und energetisch verwertet, eine Deponierung dagegen so weit wie möglich vermieden werden. Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung wurde diese Rangfolge in Form einer Leiter dargestellt. Erst später entwickelten Wissenschaftler der landwirtschaftlichen Universität Wageningen das Konzept einer Pyramide.

Diese dreistufige Abfallhierarchie und auch die Darstellung in Form einer Pyramide wurden später in die Abfallrahmenrichtlinie der EU übernommen. Darauffolgend wurde die dreistufige Abfallhierarchie 1994 auch in das deutsche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz übernommen. Im Jahr 2012 wurde die 3-stufige Abfallhierarchie dann um zwei Stufen erweitert und bildet seither als fünfstufige Abfallhierarchie das Kernelement des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Mit der Einführung der 5-stufigen Abfallhierarchie zum 1.6.2012 wurde auch die Grafik der Pyramide überarbeitet. Dabei wurden die beiden zusätzlich bei der Abfallbewirtschaftung zu berücksichtigenden Stufen hinzugefügt und die Vermeidung nach wie vor an der obersten Stelle der Pyramide belassen.

Diese Darstellung soll eigentlich bildlich den Handlungsbedarf zur Umsetzung der Abfallhierarchie vermitteln. Tatsächlich stellt sie jedoch keine schlüssige Anleitung zur Umsetzung der Abfallhierarchie dar, sondern führt letztlich sogar dazu, dass der Handlungsbedarf verschleiert wird.

Denn mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung wurde die vorrangige Maßnahme im Umgang mit Abfällen definiert und diese führt im Ergebnis zum selben Resultat wie die Abfallvermeidung. Das Ziel der Abfallvermeidung beim Umgang mit Gegenständen, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden, wurde mit der 5-stufigen Abfall-Hierarchie auf die Abfallbewirtschaftung ausgeweitet. Die Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie begrenzt sich seither nicht mehr nur auf die Vermeidung der Erzeugung von Abfällen, sondern bindet auch das Handlungsfeld der Abfallbewirtschaftung in diese Aufgabe mit ein.

Für die Umsetzung der über allem stehenden Vermeidung genügt es seither nicht mehr, nur auf eine Vermeidung der Erzeugung von Abfällen hinzuwirken. Zusätzlich müssen auch dafür geeignete, bereits zu Abfall gewordene Gegenstände vorrangig für eine Wiederverwendung vorbereitet werden. Für eine wirksame Reduzierung des Ressourcenverbrauchs müssen alle Maßnahmen gebündelt auf dasselbe Ziel hinwirken.

Das erste Ziel innerhalb der Abfallbewirtschaftung ist seit 1.6.2012 nicht mehr wie zuvor die Zerstörung von Erzeugnissen beim Recycling, sondern deren Nutzungsverlängerung. Eine aktuelle Darstellung der Pyramide müsste also auch den Wechsel des obersten Ziels der Abfallbewirtschaftung berücksichtigen.

Denn das Ziel der Vermeidung hat laut Artikel 4 Absatz 1 der AbfRRL innerhalb der Abfallvermeidung und auch der Abfallbewirtschaftung Vorrang, ist daher gleichberechtigt und kann nur als Grundsatz und Leitmotiv über der Pyramide stehen. Alle anderen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung sind untergeordnet und gehören dementsprechend darunter.

 

Um den tatsächlichen Handlungsbedarf wiederzugeben, müsste die zur 5-stufigen Abfallhierarchie passende Darstellung etwa so aussehen.

Mangelhafte Kennisse der Abfallhierarchie auch im Bundestag.

Mitschnitt einer Sitzung, bei der es um die Kreislaufwirtschaft geht.

Bei der Aufzählung der Rangfolge übergeht die Vorsitzende Frau Kotting-Uhl einfach die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Dabei handelt es sich bei dieser vorrangigen Stufe um eine Maßnahme, die innerhalb der Abfallbewirtschaftung auf die an der Spitze der Abfallhierarchie stehende Vermeidung hinwirkt. 

Stattdessen zählt sie nach der Vermeidung sofort das Recycling und damit die Zerstörung von Erzeugnissen auf.

Ganz offensichtlich macht sie die Vermeidung nur an der Abfallvermeidung fest und berücksichtigt dabei nicht, dass auch innerhalb der Abfallbewirtschaftung durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung auf die Vermeidung hingewirkt werden muss. Seit 2012 steht die Nutzungsverlängerung, unabhängig davon, ob es sich um das Resultat von Maßnahmen der Abfallvermeidung oder der Abfallbewirtschaftung handelt, als Vermeidung an erster Stelle der Abfallhierarchie. Jeder kann das in Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie nachlesen.

 

Beispiel 2

Auch der Abgeordnete Michael Thews weicht in seiner Rede vom eigentlichen Wortlaut und von den für die Abfallbewirtschaftung verbindlichen Vorgaben der Abfallhierarchie in § 6 KrWG ab. Stattdessen setzt er eine Verlängerung des Endverbrauchs und eine damit verbundene Vermeidung der Abfallerzeugung an deren erste Stelle.

Eine Wegwerfgesellschaft basiert auf einem verschwenderischen Umgang mit Ressourcen und führt zu der Erzeugung von zu vielen Abfällen. Mittels einer auf die Vermeidung ausgerichteten Abfallbewirtschaftung kann diesen schädlichen Auswirkungen eines ungezügelten Konsums entgegengewirkt werden. 

Diese Abfallbewirtschaftung muss darauf abzielen, die schädlichen Auswirkungen der Abfallerzeugung zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren sowie die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. 

Dafür kann diese jedoch nicht auf der Abfallvermeidung basieren, sondern muss im Grundsatz auf das Ziel, die Verschwendung zu vermeiden, ausgerichtet sein.

Würde man den Schwerpunkt in der Abfallhierarchie stattdessen auf die Abfallvermeidung setzen, dann müsste sich die Gesellschaft das Wegwerfen abgewöhnen. In einer Welt, die immer schon von der Herstellung und dem Verbrauch von Gütern bestimmt wurde, ist dies jedoch kaum realisierbar.  

Daher setzt die Kreislaufwirtschaft den Schwerpunkt auf die Vermeidung der Verschwendung, dazu wird das Weggeworfene nach Möglichkeit dafür vorbereitet, damit es bei einer Eignung dafür wiederverwendet oder eben stofflich verwertet wird.

 

Beispiel 3

 

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke bei Ihrer Rede auf der 2. Mehrwegkonferenz.

Warum steht die Abfallpyramide manchmal auf dem Kopf ?

Die Spitze einer Pyramide zeigt doch eigentlich nach oben.

Es gibt tatsächlich viele unterschiedliche Darstellungen der Abfallhierarchie, jedoch überwiegend in Form einer Pyramide. Eigentlich müsste man meinen, dass es eine verbindliche Darstellung gibt. Dem ist jedoch nicht so. Viele dieser Darstellungen haben gemeinsam, dass sie entweder mit der Spitze nach unten zeigen oder inhaltlich gar nicht den genauen Wortlaut der Abfallhierarchie wiedergeben. So gibt es Darstellungen der Abfallpyramide, die mit der Abfallvermeidung beginnen oder in der zweiten Stufe die Wiederverwendung aufführen. Beides ist falsch, denn die Abfallhierarchie beginnt mit der Vermeidung und auf der zweiten Stufe steht die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Da diese Abfallhierarchie eigentlich auf die Erzeugung und den Umgang mit Abfällen ausgerichtet ist, aber gleichzeitig auch die Abfallvermeidung einbindet, kommt es bei der Auslegung zu Irritationen.

Um verstehen zu können, warum die Spitze eigentlich nach oben ausgerichtet sein muss, sollte man berücksichtigen, dass die Abfallhierarchie die Rangfolge für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vorgibt.

Zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs ist es natürlich gut, wenn weniger Abfälle erzeugt und stattdessen vermieden werden.

Als Kernelement der Kreislaufwirtschaft zielt die Abfallhierarchie jedoch zusätzlich darauf ab, dass beim Umgang mit Abfällen, anders als in einer Linearwirtschaft, diese nur beseitigt und deponiert, sondern möglichst nochmals genutzt werden. Dafür soll bei der Abfallbewirtschaftung zur Reduzierung des erzeugten Abfallaufkommens eine in der Abfallhierarchie vorgegebene Rangfolge eingehalten werden

Dieser Rangfolge entsprechend sollen Abfälle konkret so behandelt werden, dass am Schluss möglichst wenig zur Beseitigung übrig bleibt. Die erste Stufe, die Vermeidung, steht dabei als Leitmotiv ganz oben und muss bereits aus dem Endverbrauch heraus angesteuert werden.

Entweder indem man gar keinen Abfall erzeugt oder dadurch, dass man das, was man wegwirft, in eine geordnete, auf die Abfallhierarchie ausgerichtete Abfallbewirtschaftung gibt.

Eine auf die Vermeidung ausgerichtete Abfallbewirtschaftung muss bereits innerhalb des Endverbrauchs mit einer auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling ausgerichteten Sammlung der Gegenstände, Materialien und Stoffe, deren man sich entledigen will oder entledigen muss, eingeleitet werden.

Ohne eine getrennte Sammlung der dafür geeigneten, zu Abfall werdenden Gegenstände kann die Vorbereitung zur Wiederverwendung als vorrangige Maßnahme im Umgang mit Abfällen gar nicht umgesetzt werden. Auch die Sammlung für ein Recycling zur Gewinnung der in Produkten enthaltenen Sekundärrohstoffe muss bereits beginnen, bevor die Entledigung vollzogen wird.

Ein späteres Sortieren ist zwar teilweise möglich, bedeutet jedoch auch einen Aufwand, der hohe Kosten mit sich bringt. Das führt dazu, dass viele Abfälle unsortiert energetisch verwertet, also verbrannt werden. Während die Vorbereitung zur Wiederverwendung im Umgang mit Abfällen, genauso wie eine Reparatur innerhalb des Endverbrauchs, zu einer Nutzungsverlängerung führt, werden Gegenstände beim Recycling zerstört. Die Vermeidung der Verschwendung und die damit verbundene Reduzierung des Abfallaufkommens zielen dann auf die Nutzung der aus den zerstörten Gegenständen gewonnenen Sekundärrohstoffe. Das, was nicht recycelt werden kann und energetisch verwertet wird, kann natürlich anschließend nicht nochmals genutzt werden. Daher sind die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der sonstigen Verwertung vorzuziehen.

Die Vermeidung steht also als Leitmotiv für die Abfallvermeidung und die Einleitung einer auf die Abfallhierarchie abgestimmten Rangfolge der Abfallbewirtschaftung über der Pyramide. Wurde diesem Grundsatz entsprechend vor der Entledigung dementsprechend sortiert und alles getrennt der Sammlung übergeben, dann kann auch das Ziel der Vermeidung aus der Abfallbewirtschaftung heraus durch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung umgesetzt werden.

In die Darstellung der Abfallpyramide gehört die Vermeidung nicht, sondern nur die Maßnahmen zur konkreten Abfallbewirtschaftung. Dabei bildet das, was durch die vorrangigen drei Stufen zwei, drei und vier nicht vermieden werden kann, den Bodensatz zur Beseitigung.

Die Darstellung der Abfallhierarchie weist zwar in der obersten Stufe auf die Vermeidung hin, eine ganz bestimmte Maßnahme ist damit jedoch nicht verbunden. 

Diese Maßnahmen werden innerhalb des Endverbrauchs durch vielerlei Ansätze zur Abfallvermeidung bewirkt und stehen für den Umgang mit Abfällen der Vorrangigkeit entsprechend geordnet in der Abfallpyramide.

Das riesige Potenzial der Nutzungsverlängerung

Gibt es Qualitätsunterschiede zwischen gebrauchten und weggeworfenen Gegenständen?

Wer das Ziel in der Abfallvermeidung sieht, verkennt dabei das riesige Potenzial der Nutzungsverlängerung, das in einer Kreislaufwirtschaft steckt.

Laut Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie liegt die Abfallhierarchie den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde.

Doch welche Gemeinsamkeit haben die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung, die letztlich durch diese fünfstufige Abfallhierarchie gefördert werden soll? 

Im Gegensatz zur Linearwirtschaft, in der eine Nutzungsverlängerung nur innerhalb des Endverbrauchs bis zur Entledigung erfolgt, wird dieses Bestreben in einer Kreislaufwirtschaft auch über die Entledigung hinaus ausgeweitet.

Betrachtet man die Phase des Endverbrauchs, dann sollen defekte Gegenstände möglichst repariert und weiterverwendet werden. Im Ergebnis führt das zu einer Nutzungsverlängerung und vermeidet, dass Abfall erzeugt wird.

Geht man jedoch einen Schritt weiter und davon aus, dass nicht repariert, sondern Abfall erzeugt wurde, dann soll die Abfallbewirtschaftung der Abfallhierarchie entsprechend möglichst mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung beginnen. Denn in dieser ersten Phase der Abfallbewirtschaftung ist es noch möglich, dass ein Abfallbesitzer die von einem Verbraucher unterlassene Reparatur nachholt und anschließend eine Nutzungsverlängerung einleitet.

Doch welcher Qualitätsunterschied besteht zwischen Gebrauchtgegenständen, die nach einer Reparatur zur Abfallvermeidung weiterverwendet werden und solchen Gegenständen, die weggeworfen und dann erst repariert wurden?

Die Antwort ist kurz: Es gibt keinen.

Es gibt lediglich juristische Unterschiede.  Wird ein Gebrauchtgegenstand nach einer Reparatur von seinem Besitzer weiterverwendet, dann wechselt die Sachherrschaft nicht. Anders ist das, wenn dieser Besitzer zum Abfallerzeuger wird. In diesem Fall wechselt nicht nur die Sacheigenschaft eines Gebrauchtgegenstandes in die von Abfall, sondern gleichzeitig geht auch die Sachherrschaft auf einen Abfallbesitzer über.  Alles, was anschließend geschieht, zählt dann zur Abfallbewirtschaftung. In der Regel ist es so, dass der Abfallbesitzer und der spätere Wiederverwender nicht identisch sind. Denn um nicht in den reparierten Abfällen zu ersticken und um die Maßnahme finanzieren zu können, müssen Abfallbesitzer die für eine Wiederverwendung vorbereiteten Abfälle weitergeben. Im Unterschied zur Abfallvermeidung, für die der reparierte Gegenstand hauptsächlich durch den Besitzer weiterverwendet wird, sucht der Abfallbesitzer nach der Reparatur einen Wiederverwender. Und noch etwas ändert sich. Mit Eintritt der Abfalleigenschaft, also mit der Entledigung, verlässt ein Gebrauchtgegenstand auch den Endverbrauch.

Dadurch sind Wiederverwender, die Gegenstände von Abfallbesitzern übernehmen, tatsächlich keine Verbraucher mehr. Die Wiederverwendung kann zwar die Abfalleigenschaft beenden, jedoch die Entledigung nicht rückgängig machen. Daher können mit der Nutzungsverlängerung innerhalb der Abfallbewirtschaftung nur noch die schädlichen Auswirkungen der Abfallerzeugung vermieden werden. Im Gegensatz dazu ist eine Reparatur, die zur Weiterverwendung führt, um Abfall zu vermeiden, ein Bestandteil des Endverbrauchs. 

Mit der Einführung der fünfstufige Abfallhierarchie ist seit 1.6.2012 eine völlig neue Nutzergruppe entstanden. Denn anders als in einer Linearwirtschaft ist in der Kreislaufwirtschaft nicht der Endverbraucher das letzte Glied in der Kette der Nutzer, sondern der Wiederverwender.

Ein Wiederverwender ist aus abfallrechtlicher Sicht jemand, der einen Gegenstand zur nochmaligen Nutzung für den Zweck, den dieser vor der Entledigung hatte, von einem Abfallbesitzer übernimmt und damit das Ende der Abfalleigenschaft herbeiführt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch erwähnt jedoch nur Verbraucher und ist daher immer noch auf eine Linearwirtschaft ausgerichtet.

Auch das UStG ist immer noch auf dem Stand der Linearwirtschaft. Denn es enthält keine Ausnahmen für Lieferungen, die weder dem Warenverkehr noch dem Verbrauch zugeordnet werden können. Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems der EU ist es jedoch, den Warenverkehr und letztlich den Endverbrauch zu besteuern.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.