Der Grundsatz der Vermeidung steht an erster Stelle der fünfstufigen Abfallhierarchie und gibt vor, dass die Vermeidung der Erzeugung von Abfällen (Abfallvermeidung) und eine auf die Beendigung der Abfalleigenschaft ausgerichtete Abfallbewirtschaftung (Vorbereitung zur Wiederverwendung) bei dafür geeigneten Abfällen, Vorrang vor allen anderen Maßnahmen hat.
Wenn man die Vermeidung an erster Stelle der Abfallhierarchie nur der Abfallvermeidung zuordnet und die Handlungen auf derartige Maßnahmen begrenzt, dann wird die Aufgabe, auch die Abfallbewirtschaftung vorrangig auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung auszurichten, nicht erfüllt.
Daher muss das Bestreben, auf die Vermeidung hinzuwirken, auch bei der Abfallbewirtschaftung an erster Stelle stehen. Nur wenn gebrauchsfähige Gegenstände aus dem Abfallaufkommen entnommen und einer Wiederverwendung zugeführt werden, gilt der Grundsatz der Vermeidung auch in Verbindung mit der Abfallbewirtschaftung als erfüllt.
Um die Entnahme für die Wiederverwendung tauglicher Gegenstände aus dem Abfallaufkommen zu ermöglichen, muss das Wegwerfen wie bei der Sammlung der Stoffströme für das Recycling von Anfang an darauf ausgerichtet sein. Die Absonderung von dafür geeigneten und für die Entledigung vorgesehenen Gegenständen muss also bereits erfolgen, bevor diese zu Abfall geworden sind.
Nur die Getrennthaltung und getrennte Sammlung können dazu beitragen, dass diese Gegenstände als Abfall für eine Wiederverwertung vorbereitet werden können und nicht sofort zur Zerstörung im Recycling landen.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist innerhalb der Abfallbewirtschaftung die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und nimmt daher in der Abfallhierarchie eine vorrangige Position ein. An erster Stelle der Abfallhierarchie steht zwar die Vermeidung, doch diese besteht anders als die Vorbereitung zur Wiederverwendung aus keiner konkreten Handlung, sondern bildet nur das Leitmotiv für die Abfallbewirtschaftung.
Wer in Verbindung mit der Nutzung von Kleidung Abfall vermeiden will, sollte diese nach Gebrauch waschen oder reinigen und möglichst lange nutzen. Wird die Kleidung einmal nicht mehr benötigt und aussortiert, dann sollten diese möglichst noch verkauft, eingetauscht oder verschenkt werden. Dadurch wird eine Weiterverwendung gesichert und damit die Erzeugung von Abfall vermieden.
Erst das Einwerfen in einen Altkleidercontainer oder das Bereitstellen für eine Straßensammlung machen daraus Abfälle. Alles, was nach dem Einwurf in einen Altkleidercontainer oder dem Verladen auf ein Sammelfahrzeug geschieht, zählt bereits zur Abfallbewirtschaftung.
Wenn das Sammelgut in die Sortieranlage gelangt und in die unterschiedlichen Qualitätsstufen getrennt wird, beginnt der für eine Vorbereitung zur Wiederverwendung maßgebliche Prozess der Prüfung. Die Prüfung, ob die gesammelten Altkleider nochmals als Kleidung genutzt werden können, ist Bestandteil einer Maßnahme, die nicht zum Recycling zählt. Weil die Altkleider durch den Verkauf an Secondhand-Händler ihre Abfalleigenschaft wieder verlieren. Denn die Aufkäufer kaufen sortierte und tragfähige Kleidung, um diese als Gebrauchtkleidung anzubieten und verwenden damit diese Kleidung wieder als das, was sie war, bevor diese in der Sammlung landete. Das Tragen der Kleidung übernehmen anschließend deren Kunden, so wie das auch bei neuer Kleidung der Fall wäre.
Als Textilrecycling kann erst die nächste Stufe bezeichnet werden, in welcher die nicht mehr tragfähige Kleidung zu Putzlappen, Malervlies oder Garn verarbeitet wird. Die Wiederverwendung als Kleidung jedoch nicht.
Der Unterschied besteht darin, dass Textilabfälle bei einer Wiederverwendung als Kleidung eine Nutzungs-verlängerung erfahren und beim Recycling lediglich eine Verwertung. Beides ist gut, doch die Nutzungsverlängerung ist besser. Daher steht die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor dem Recycling.
In der letzten und dritten Stufe werden solche Textilabfälle verbrannt, die weder für eine Wiederverwendung noch für das Recycling genutzt werden können. Diese letzte Option, bei der zwar Wärme oder Energie gewonnen wird, ist auch die Schlechteste beim Umgang mit Textilabfällen. Denn durch die Verbrennung findet ein endgültiger Verbrauch statt. Anschließend ist von den ursprünglich für die Herstellung eingesetzten Materialien nichts mehr übrig, das noch im Kreislauf geführt werden könnte.
Das klassische Sammeln von Altkleidern, sowie das anschließende Sortieren und der Ankauf durch Secondhand-Händler oder die direkte Abgabe an Wiederverwender zählen als Maßnahme der Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Eigentlich macht der Abfallwirtschaftsbetrieb in München alles richtig.
Die für eine Wiederverwendung geeigneten, in den Münchner Haushalten anfallenden Abfälle werden auf den 12 Münchner Wertstoffhöfen getrennt gesammelt oder per Direktanlieferung in die Halle 2 gebracht.
Auf der Internetseite des AWM wird die Halle 2 jedoch wie folgt beschrieben:
„Das Gebrauchtwarenkaufhaus der Stadt München bietet auf der rund 1000 qm großen, hell und übersichtlich gestalteten Verkaufsfläche gut erhaltene Secondhandwaren und exklusive Einzelstücke zu günstigen Preisen.“
Diese Beschreibung ist aus Sicht der 5-stufigen Abfallhierarchie nicht zutreffend.
Denn erstens handelt es sich dabei um kein Gebrauchtwarenkaufhaus und zweitens sind es keine Secondhandwaren, die da zum Verkauf, sondern Abfälle, die für eine Wiederverwendung angeboten werden.
Das, was da als Gebrauchtwarenkaufhaus bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit eine abfallrechtliche Einrichtung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Denn Secondhandwaren sind gebrauchte Gegenstände, die Gegenstand des gewerblichen Wirtschaftsverkehrs sind.
Zu Abfall gewordene Gegenstände sind dagegen keine Waren, weil diese vom Abfallbesitzer nicht für den Zweck des Wiederverkaufs angekauft wurden. Für eine Teilnahme am Warenverkehr ist dies jedoch unabdingbar. Es handelt sich dabei also schlicht und einfach um Abfälle, die über das Potenzial für eine Wiederverwendung verfügen.
Die Vorbereitung zur Wiederverwendung kann laut § 3 (24) KrWG aus einer Prüfung, Reparatur oder Reinigung bestehen, muss aber nicht alle drei Stationen durchlaufen. Maßgeblich für das Ende der Abfalleigenschaft ist letztlich die Weitergabe für eine Wiederverwendung. In § 3 (24) KrWG wird diese Weitergabe nicht erwähnt, jedoch ist sie zur Erfüllung des § 5 (1) 1 erforderlich.
Das System der AWM in München ist daher in Wirklichkeit eine astrein organisierte Einrichtung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung von solchen Gegenständen, die zu Abfall geworden sind.
Und damit gemäß Anlage 4 Absatz 3 Buchstabe f) KrWG um eine der Maßnahmen, die sich innerhalb der Abfallbewirtschaftung auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können.
3. Der Landkreis Rendsburg-Eckernförde macht vor,
Bei der AWR in Rendsburg hat man gleich eine ganze Reihe großartiger Ideen entwickelt, um eine Nutzungsverlängerung für Gegenstände anzustreben, die dafür geeignet sind und im Abfall laden.
Nur stimmt das, was dort vorbildlich mit Erfolg umgesetzt wird, nicht mit den Aussagen überein, die teilweise auf der Internetseite und auch in den Videos gemacht werden.
Unter dem Begriff Wiederverwendung steht z. B.:
Abfallvermeidung wird bei uns großgeschrieben. …
Anstatt gebrauchsfähige Gegenstände einfach zu entsorgen, ist eine Weiternutzung oder Aufbereitung die bessere Alternative. Dadurch spart man die Entsorgung einerseits und die Herstellung eines neuen Gegenstandes andererseits.
Die AWR ist ein Entsorgungsunternehmen und sammelt in absoluter Übereinstimmung mit den Vorgaben der Abfallhierarchie solche Gegenstände, die für eine Wiederverwendung geeignet sind, getrennt von anderen Abfällen ein. Dabei handelt es sich also um eine Maßnahme der Abfallbewirtschaftung und nicht um eine Abfallvermeidung.
Um eine Abfallvermeidung würde es sich dann handeln, wenn die anliefernden Verbraucher durch eine andere Lösung als die Abgabe bei der AWR eine Nutzungsverlängerung bewirken würden. Die AWR ist nach der Übernahme dieser Gegenstände jedoch Abfallbesitzer und versucht vorbildlich durch eine Reihe von Maßnahmen auf das Ende der Abfalleigenschaft hinzuwirken.
Genau so funktioniert die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Die Verbraucher müssen bereits im Vorfeld, wenn diese den Gedanken fassen, etwas wegzuwerfen, die für die Entledigung vorgesehenen Gegenstände für die Abgabe bei der AWR getrennt sammeln. Die Maßnahme der Vermeidung innerhalb der Abfalleigenschaft kann nur umgesetzt werden, wenn die dafür geeigneten Gegenstände bereits vor der Abfallerzeugung getrennt von anderen Abfällen gehalten und anschließend auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung ausgerichteten Einrichtungen überlassen werden.
Es liegt vermutlich daran, dass man bei dem Begriff Wiederverwendung im allgemeinen Sprachgebrauch nicht unterscheidet, ob etwas zuvor Abfall gewesen ist oder nicht. Aus Sicht der Abfallhierarchie muss ein Gegenstand jedoch zu Abfall werden, damit er für die Wiederverwendung vorbereitet werden kann. Die Wiederverwendung ist daher abfallrechtlich eine Nutzung von Gegenständen, die zuvor über eine Abfalleigenschaft verfügt haben. Durch die Wiederverwendung wurde diese wieder beendet. Im Gegensatz dazu ist alles, was dazu beiträgt, dass ein Gegenstand nicht zu Abfall wird und damit die Erzeugung von Abfall vermeidet, eine Weiterverwendung.
Auch die auf dieser Seite verwendete Abbildung der Abfallhierarchie enthält Fehler.
An zweiter Stelle steht nicht die Wiederverwendung, sondern die Vorbereitung dazu. Die Wiederverwendung als das Resultat dieser Maßnahme der Abfallbewirtschaftung ist eine Vermeidung und steht als solche an der Spitze der Abfallhierarchie. Nach dem Recycling kommt die sonst. Verwertung und nicht die Verwertung. Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, als das Recycling eine Verwertung darstellt, bei der Materialien und Stoffe für den weiteren Einsatz im Kreislauf aufbereitet werden. Die sonstige Verwertung bewirkt das Gegenteil. Diese Maßnahme steht zwar auf der vierten Stufe der Abfallhierarchie, verhindert jedoch, dass diese Materialien oder Stoffe anschließend noch im Kreislauf geführt werden können. Genau das soll durch das Recycling in der Vorstufe vermieden werden. Die vierte Stufe ist lediglich zur Vermeidung der 5. vorgesehen.
Auch auf der Internetseite über das Gebrauchtwarenhaus in Büdelsdorf stimmt der Text nicht mit der Realität der Abfallbewirtschaftung überein.
Da bei der AWR Abfallvermeidung den höchsten Stellenwert besitzt, wurde im Februar 2020 unser Gebrauchtwarenkaufhaus eröffnet - die AWR-KaufBar!
An fünf Tagen pro Woche wurden seither zunächst auf 550 Quadratmetern gute gebrauchte Dinge vor der Tonne „gerettet“.
Bei diesem Gebrauchtwarenhaus handelt es sich in Wirklichkeit um eine abfallrechtliche Einrichtung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Dort wird auch nichts vor der Tonne gerettet, sondern vor der Zerstörung beim Recycling oder der Verbrennung. Denn all diese Abfälle sind in einer großen Tonne, die „KaufBar“ genannt wird, gelandet.
Die AWR strebt bei der Abfallbewirtschaftung vorrangig die Vermeidung an und setzt dafür bei geeigneten Gegenständen, die zuvor im Abfall gelandet sind, durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung eine Nutzungsverlängerung um.
Tatsächlich gibt es kein optisches oder qualitatives Merkmal, das den Unterschied zwischen einem Gebrauchtgegenstand und einem zu Abfall gewordenen Gegenstand deutlich macht. Beides ist nur aufgrund des Anbieters voneinander zu unterscheiden. Wenn jedoch ein Gegenstand aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung bei einem Wiederverkäufer landet, ist auch dieses Merkmal verwischt.
Die von der AWR betriebenen Aktivitäten sind geeignet, allen anderen Landkreisen als Beispiel für die Umsetzung der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu dienen.
Wenn ein Haushalt aufgelöst wird, dann entstehen auch meist in einem größeren Umfang Abfälle. Je nachdem, wie lange jemand an einem Ort gelebt hat und abhängig von der Größe des zu räumenden Objekts, können dabei einige Tonnen zusammenkommen. Nicht selten kommen dabei auch längst vergessene Kartons mit Hinterlassenschaften von Vorfahren zum Vorschein.
Handelt es sich um einen Umzug in das Seniorenheim, dann ist die Menge an persönlichen Gegenständen sehr begrenzt. Für den verbleibenden Rest muss eine andere Lösung gefunden werden. Häufig ist es so, dass sich die Kinder oder sonstige Verwandte darum kümmern. Nicht selten sind diese auch schon betagt oder haben selbst keinen Bedarf an diesen Gegenständen. Wenn diese Situation gegeben ist, dann wird oft ein professioneller Dienstleister mit einer Räumung des Hauses oder der Wohnungsauflösung beauftragt.
Das Unternehmen für Haushaltsauflösungen wird mit der Annahme des Auftrags zum Besitzer der im zu räumenden Objekt befindlichen Gegenstände. Hatte dieser dafür bezahlt, weil es sich um besonders hochwertige Gegenstände handelt, dann bewegt sich dieser Auftrag innerhalb des Warenhandels und dadurch wurde auch eine Erzeugung von Abfall vermieden. In den meisten Fällen werden Dienstleister jedoch für die Erledigung von Haushaltsauflösungen bezahlt.
Während ein Verkauf dazu führt, dass Gegenstände aus einem Privatbesitz wieder zu Waren werden, wechselt im letzteren Fall die Sacheigenschaft der Gegenstände in die von Abfall. Es gehört anschließend zur Aufgabe des Dienstleisters und Abfallbesitzers, beim Umgang mit diesen Abfällen entsprechend den Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie zunächst auf eine Vorbereitung zur Wiederverwendung hinzuwirken.
Damit er diese Maßnahme ergreifen kann, benötigt er ein dafür geeignetes Lager. Dieses muss so beschaffen sein, dass der Zugang zu den einzelnen Gegenständen möglich ist. Ein Raum, in dem Kartons gestapelt werden, reicht daher nicht aus. Werden die Kartons jedoch lediglich bis zum Verkauf an einen Wiederverkäufer gelagert, alternativ bis zur Weitergabe an eine soziale Einrichtung oder bis sich Abfallbesitzer damit selbst auf einen Flohmarkt stellt, dann schon.
Um zu testen, ob der Betrieb einer Einrichtung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung auch dann angenommen wird, wenn ganz deutlich kommuniziert wird, dass es sich bei den angebotenen Gegenständen um Abfälle handelt, habe ich einen Abfallladen eingerichtet.
Natürlich gibt es bereits Projekte, die unter dem Deckmantel eines Gebrauchtwarenkaufhauses in Wirklichkeit die Vorbereitung zur Wiederverwendung betreiben, doch der Abfallladen „Salinensaal“ in Haigerloch-Stetten ist bundesweit und wohl auch EU-weit die erste Einrichtung dieser Art, die sich schon mit der Wahl des Namens zu einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung bekennt. Alle anderen gaukeln als Gebrauchtwarenhäuser eine Abfallvermeidung vor.
Wie aber kann ohne ein Bekenntnis zur Abfallbewirtschaftung die Erhebung von Daten über den Anteil der durch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung behandelten Abfälle gesichert werden? Denn die Mengenströme der Gebrauchtwarenkaufhäuser werden ja der Abfallvermeidung zugeschrieben, also nicht der Abfallbewirtschaftung und daher auch nicht der Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Denn ein Gebrauchtwarenhaus dient der Abfallvermeidung und vermeidet damit die Erzeugung von Abfällen. Eine Einrichtung für die Vorbereitung zur Wiederverwendung erfüllt dagegen eine vorrangige Maßnahme im Umgang mit Abfällen. Die für die Abfallbewirtschaftung relevanten Daten fallen im Bereich der letzten an.
In diesem Bericht des MDR wird gezeigt, wie der Steinmetz Erik Jorra aus Zwickau dafür geeignete alte Grabsteine aus abgeräumten Gräbern für eine Wiederverwendung vorbereitet. Anders als im Bericht erwähnt, handelt es sich dabei jedoch nicht um ein Grabstein-Recycling, denn gerade das wird durch die von ihm betriebene Vorbereitung zur Wiederverwendung vermieden.
Diese alten Grabsteine können anschließend ohne weitere Vorbehandlung als Grabsteine wiederverwendet werden und damit besteht diese Maßnahme von Herrn Jorra in einer Vorbereitung zur Wiederverwendung. Beim Recycling würden diese alten Grabsteine in einem Steinbrecher zerstört und das daraus gewonnene Material verwertet. Das würde dann dazu führen, dass das eigentliche Ausgangserzeugnis anschließend nicht mehr verwendet werden kann. Für eine derartige Nutzung müsste man aus dem Geschredderten erst wieder etwa neue Grabsteine gießen. Das wäre dann ein dem Recycling zuzuordnendes Merkmal.
Erik Jorra rettet also nichts vor dem Container, sondern bewahrt diese Grabsteine vor dem Recycling. Dafür tauscht er bei der Sammlung des Abfalls den Schuttcontainer gegen seinen Transporter aus, um anschließend eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchzuführen.
Wenn man jetzt noch die Regelung mit der Mindeststärke überdenken würde, dann könnten die durch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung gewonnenen Grabsteine nach 20 Jahren nochmals für die Wiederverwendung vorbereitet werden.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.