Das Abfallradio hilft dabei, die Abfallhierarchie zu verstehen.

Es wird erklärt, wie man die Abfallhierarchie in der Praxis umsetzen kann.

Das Abfallradio vermittelt praktisches Wissen über die Abfallhierarchie.

Anders als die meisten Menschen, die ihre Meinung zum Thema Abfallhierarchie und über die Vorbereitung zur Wiederverwendung kundtun, bin ich seit über 30 Jahren in diesem Handlungsfeld aktiv. Das bedeutet, dass ich bereits seit über drei Jahrzehnten meinen Lebensunterhalt mit dieser Art der Abfallbehandlung bestreite. Daher geben die Beiträge, die ich im Abfallradio teile, 1:1 die Realität einer in der Praxis umgesetzten auf die Vermeidung ausgerichteten Abfallbewirtschaftung wider. Es geht also nicht um „man müsste“ oder „man sollte“, sondern um das „so lässt sich das umsetzen“. Natürlich gibt es viele Menschen, die die Abfallhierarchie anders auslegen. Der springende Punkt dabei ist nur, dass die praktische Umsetzung dieser Abfallhierarchie nur so, wie ich das beschreibe, möglich ist und anders nicht funktioniert. 

Wie soll eine andere Auslegung, die sich nicht am praktischen Handlungsbedarf orientiert, auch wirklich zum angestrebten Ziel führen?

Mit der Abfallvermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie klappt eine auf den gesamten Lebenszyklus von Erzeugnissen ausgerichtete Abkehr von der Wegwerfgesellschaft definitiv nicht, daher wurde die dreistufige Abfallhierarchie folgerichtig um die Vorbereitung zur Wiederverwendung erweitert.

Im realen Leben nehmen nun mal die Faktoren Zeit und Platz, leider allzu oft Einfluss darauf, dass Gegenstände, die eigentlich noch brauchbar wären, zu Abfall werden. Der wichtigste Ansatz besteht daher darin, innerhalb der Abfallbewirtschaftung Platz und Zeit einzusetzen, um den Lebenszyklus dieser zu Abfall gewordenen Gegenstände für eine weitere Nutzungsphase nach der Entledigung und vor dem Recycling zu verlängern.

Nur wenn im Umgang mit Abfällen auf eine Wiederverwendung für den selben Zweck wie vor der Entledigung hingewirkt wird, kann das erzeugte Abfallaufkommen umweltfreundlich und nachhaltig reduziert werden. 

Das Abfallradio sendet mehr Durchblick für die Umsetzung der Abfallhierarchie

Beitrag vom 14.08.2025

Wer schon einmal einen Gegenstand vom Sperrmüll genommen hat, um ihn später wiederzuverwenden, wird besser nachvollziehen können, dass eine durch das Wegwerfen eingetretene Abfalleigenschaft nicht zwangsläufig das Ende des Lebenszyklus von Produkten bedeutet. Dieses Ende wird erst durch den Pressmüllwagen verursacht. Zuvor besteht zur Vermeidung von negativen Auswirkungen der Abfallerzeugung immer noch die reale Möglichkeit, dafür geeignete Abfälle für eine Wiederverwendung vorzubereiten. Will man den Lebenszyklus von Erzeugnissen verlängern, dann ist es unerheblich, ob diese weggeworfen wurden oder nicht. Maßgeblich ist, dass diese, unabhängig davon, ob diese weggeworfen wurden oder nicht, für eine verlängerte Nutzung weitergegeben werden. Will man die negativen Folgen der Abfallerzeugung vermeiden oder verringern, dann muss mit den erzeugten Abfällen entsprechend den Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie umgegangen werden. Den vorrangigen Platz innerhalb der Abfallhierarchie nimmt dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung ein. Beim Umgang mit Abfällen ist daher zunächst zu prüfen, ob es sich dabei um Abfälle handelt, die für eine Wiederverwendung vorbereitet werden können. Denn mit der Wiederverwendung von Abfällen zum selben Zweck wie vor der Entledigung wird der Lebenszyklus dieser zu Abfall gewordenen Erzeugnisse verlängert. Diese Nutzungsverlängerung führt innerhalb der Abfallbewirtschaftung zu einer Vermeidung. Unter Prävention versteht man also im Kontext der Abfallerzeugung, dass der potenzielle Abfallerzeuger mit allem, was zur Entledigung vorgesehen ist, so umgeht, dass der erzeugte Abfall innerhalb der Abfallbewirtschaftung vom Abfallbesitzer entsprechend der Rangfolge der Abfallhierarchie behandelt werden kann. Denn der wesentliche Unterschied zwischen der ehemals 3-stufigen und der heute 5-stufigen Abfallhierarchie besteht in einer auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung ausgerichteten Sammlung von Abfällen. Wer also behauptet, dass die Abfallvermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie steht, hat nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Denn für die Vermeidung ist es grundsätzlich unerheblich, ob Gegenstände weggeworfen werden oder nicht, maßgeblich ist, dass diese, in jedem Fall möglichst für eine verlängerte Nutzung weitergegeben werden. Daher gibt die an der Spitze stehende Vermeidung laut Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie den Handlungsbedarf für die Abfallvermeidung und die Abfallbewirtschaftung vor.

Die Rolle der Vermeidung im Kontext der Sachherrschaft

Beitrag vom 14.08.2025

Die fünfstufige Abfallhierarchie gibt uns eine Prioritätenfolge für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor. Die erste Stufe ist die Vermeidung. Das bedeutet, dass wir versuchen sollten, weniger Abfall zu produzieren, indem wir unsere Erzeugnisse möglichst reparieren oder reinigen, damit sie weiterverwendet werden können. Als Verbraucher haben wir die Sachherrschaft über unsere Erzeugnisse und können entscheiden, ob wir sie weiterverwenden oder nicht. Wenn wir sie nicht mehr benötigen, können wir sie an einen anderen Besitzer übergeben oder sie als Abfall bereitstellen.

Wenn wir unsere Erzeugnisse als Abfall bereitstellen, ändert sich die Sacheigenschaft von Gegenstand in Abfall. Die erste Stufe der Abfallbewirtschaftung ist die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die dem Abfallbesitzer obliegt, der ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung trägt, dass der Abfall unter seiner Sachherrschaft ordnungsgemäß bewirtschaftet wird. Das bedeutet, dass Abfälle, die dafür geeignet sind, vorrangig vorbereitet und einer Wiederverwendung zugeführt werden, anstatt sie zu recyceln oder zu beseitigen. Der Abfallbesitzer kann die Vorbereitung der Wiederverwendung umsetzen, indem er dafür geeignete zu Abfall gewordene Gegenstände reinigt, repariert oder einfach nur lagert, um diese anschließend weiterzugeben. Wenn der Wiederverwender die Sachherrschaft über den Abfall übernimmt und die abgebrochene Nutzung des ursprünglichen Verbrauchers wieder aufnimmt, ändert sich die Sacheigenschaft von Abfall in wiederverwendeten Abfall. Durch die Wiederverwendung wird der Abfall nochmals zu einem wertigen Gut, das nicht mehr als Abfall behandelt werden muss. Jeder kann daher einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung leisten, indem er als Verbraucher, Abfallbesitzer oder Wiederverwender seine Sachherrschaft über Erzeugnisse und Abfälle verantwortungsvoll entsprechend den Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie ausübt.

Ein Beitrag zum Ende der Abfalleigenschaft

Beitrag vom 27.08.2025

Heute möchte ich auf das Ende der Abfalleigenschaft eingehen. Der springende Punkt bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung ist, dass es vorab keinen konkreten Abnehmer für den vorbereiteten Gegenstand gibt. Anders als für die meisten Abfälle beim Recycling, existiert keine Aussicht darauf, dass es einen Abnehmer für den für eine Wiederverwendung vorbereiteten Abfall gibt. Denn eine Nachfrage oder ein Markt sind vorab für entsprechend der zweiten Stufe vorbereitete und zur Wiederverwendung geeignete Abfälle nicht verbindlich gegeben. 

Die Bereitstellung von für die Wiederverwendung vorbereiteten Abfällen durch den Abfallbesitzer kann daher erst in der Folge zu einem Ende der Abfalleigenschaft führen. Nämlich dann, wenn ein potenzieller Wiederverwender den Abfall aus der Abfallbewirtschaftung übernimmt und die durch den Abfallerzeuger abgebrochene Nutzung wieder aufnimmt. 

Die Beschaffenheit der Abfälle, entsprechend der die jeweilige Stufe der Abfallhierarchie umgesetzt wird, ist unterschiedlich, und entsprechend müssen auch die Kriterien für ein Ende der Abfalleigenschaft in Artikel 6 der Abfallrahmenrichtlinie interpretiert werden. 

Demnach endet die Abfalleigenschaft von Gegenständen, die einer erneuten Verwendung für den ursprünglichen Zweck zugeführt werden sollen, erst mit der tatsächlichen Nutzung durch einen Wiederverwender. Das Recycling führt mit der Zerstörung von zu Abfall gewordenen Gegenständen zu deren Produktende. Gleichzeitig entstehen dadurch jedoch Sekundärrohstoffe, die erneut verwendet werden können und damit kein Abfall mehr sind, da es einen Markt für diese gibt. 

Der Unterschied besteht also darin, dass bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung kein Produktende herbeigeführt wird und das, was wieder genutzt werden kann, dem entspricht, was weggeworfen wurde. Es handelt sich also um Abfall und nach der Abfallbehandlung um für die Wiederverwendung vorbereiteten Abfall. Erst die Wiederverwendung beendet die Abfalleigenschaft.

Der Unterschied zwischen der alten drei- und der heute fünfstufigen Abfallhierarchie

Beitrag vom 4.09.2025

Wodurch unterscheiden sich eigentlich die ehemals dreistufige und die heute fünfstufige Abfallhierarchie? 

Innerhalb der dreistufigen Abfallhierarchie erstreckte sich der Lebenszyklus von Erzeugnissen lediglich bis zur Entsorgung, denn die Abfallbewirtschaftung begann mit dem Recycling und damit mit der sofortigen Zerstörung von weggeworfenen Erzeugnissen. Somit konnte die erste Stufe der Abfallhierarchie auch als Abfallvermeidung interpretiert werden. Denn außer Maßnahmen, die der Abfallvermeidung dienen, sah die Abfallhierarchie zu dieser Zeit keine weiteren Ansätze vor, um den Lebenszyklus von Erzeugnissen zu verlängern. 

Das änderte sich erst mit dem Inkrafttreten der fünfstufigen Abfallhierarchie. Diese bestimmt seither, dass die Abfallbewirtschaftung nicht mehr sofort mit dem Recycling, sondern mit der Vorbereitung zur Wiederverwendung von dafür geeigneten Abfällen beginnen soll. Ziel ist es, dass auch im Umgang mit Abfällen, gewissermaßen rückwirkend, durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung auf eine Vermeidung hingewirkt und damit der Lebenszyklus von dafür geeigneten zu Abfall gewordenen Gegenständen verlängert wird.

Daraus resultiert, dass man die erste Stufe der Abfallhierarchie nicht mehr als Abfallvermeidung interpretieren kann. 

Denn unter Vermeidung wird im Kontext der fünfstufigen Abfallhierarchie eine geringere Abfallerzeugung durch Maßnahmen, die auf die Vermeidung der Abfallerzeugung zielen, und die nochmalige Nutzung von dafür geeigneten Abfällen für denselben Zweck wie vor der Entledigung verstanden. Der wesentliche Unterschied zwischen der drei- und fünfstufigen Abfallhierarchie besteht also darin, dass das Produktende nicht mehr mit der Entledigung, sondern frühestens nach einer weiteren, innerhalb der Abfallbewirtschaftung bewirkten, Nutzungsphase zwischen der Entledigung und dem Recycling eintritt.

Das Produktende wird gewissermaßen verzögert.

Diverser Schriftverkehr

E-Mail vom 13.11.2024 an die Europäische Kommission.

Europe Direct-Antwort Nr. #4890051 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

In Ihrer Antwort nehmen Sie Bezug auf Regelungen für Verpackungsabfälle, mein Hinweis galt jedoch der Abbildung auf der Seite: https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/waste-framework-directive_en 

Diese Abbildung soll laut Text die Abfallhierarchie und deren Handlungsfelder aufzeigen, tatsächlich ist das jedoch nicht der Fall. So steht unter der Abbildung: „Die Vermeidung von Abfällen ist die bevorzugte Option …“ 

Richtig ist jedoch, dass die Vermeidung durch eine Nutzungsverlängerung die bevorzugte Option ist. 

Die Vermeidung von Abfällen wird von 99 % der Menschen als Abfallvermeidung interpretiert, diese bildet jedoch lediglich das vor der Entledigung liegende Handlungsfeld und nicht auch nach der Entledigung folgenden Gegenstück der Vorbereitung zur Wiederverwendung im Handlungsfeld der Abfallbewirtschaftung.

Laut Artikel 4 Absatz 1 der Abfallrahmenrichtlinie gibt die Abfallhierarchie den Handlungsbedarf für die Abfallvermeidung und die Abfallbewirtschaftung vor. In beiden Handlungsfeldern steht die Vermeidung und damit die Nutzungsverlängerung an oberster Stelle. 

Zur Abfallvermeidung sollen Produkte daher möglichst lange, also auch nach einer Reinigung, Reparatur, dem Verkauf, Tausch oder dem Verschenken, weiterverwendet werden. Innerhalb der Abfallbewirtschaftung verfolgt die Vorbereitung zur Wiederverwendung durch Prüfung, Reparatur und Reinigung das Ziel der Wiederverwendung und damit die Nutzungsverlängerung. In beiden Handlungsfeldern steht die Nutzungsverlängerung und damit die Vermeidung an erster Stelle, keine dieser Maßnahmen hat Vorrang vor der anderen, denn beide sind innerhalb der Rangfolge absolut gleichberechtigt. 

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die auf o.g. Internetseite abgebildete Grafik nicht geeignet ist, um den Handlungsbedarf zur Umsetzung der Abfallhierarchie zu vermitteln. Die Vermeidung kann vor der Entledigung durch unterschiedliche Maßnahmen innerhalb des Produktregimes und nach der Entledigung durch eine auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung ausgerichtete Abfallbewirtschaftung umgesetzt werden. Die Unterteilung in keinen Abfall und Abfall ist also nicht zutreffend, weil die Vermeidung nicht auf eines dieser beiden Felder begrenzt ist, sondern das Leitmotiv für beide bildet.

Eine Vorbereitung zur Wiederverwendung führt zwar im Erfolgsfall zum Ende der Abfalleigenschaft, doch die Wiederverwendung eines daraus übernommenen Gegenstands ist ein Bestandteil des Umgangs mit Abfällen. Da nichts Neues hergestellt wurde, kann kein erneuter Verbrauch als Produkt beginnen. Eine Rückabwicklung der Entledigung findet auch nicht statt, da Wiederverwender und Abfallerzeuger nicht identisch sind. Es kommt zu einer Nutzungsverlängerung innerhalb der Abfallbewirtschaftung. 

Bitte beachten Sie auch meine Ausführungen auf https://abfallhierarchie.de


 

 

 

Der gescheiterte Versuch, das BMUV auf einen Fehler aufmerksam zu machen.

E-Mail vom 20.7.2021 Ticket: DP02-11831

Zum Text auf einer Internetseite des BMUV über den Hintergund der Abfallrahmenrichtlinie.

"Trotzdem spielt in der umweltpolitischen Diskussion weiterhin die Abfallvermeidung eine besondere Rolle. Auch die fünf-stufige Entsorgungshierarchie der Abfallrahmenrichtlinie sieht die Abfallvermeidung an erster Stelle, obwohl das Abfallrecht nur indirekt Einfluss auf Produktions- und Konsumgewohnheiten sowie das Produktdesign nehmen kann, die ausschlaggebend für die Vermeidung von Abfällen sind."

Ich hatte das BMUV in einer E-Mail u. a. darauf hingewiesen, dass an erster Stelle der Abfallhierarchie nicht die Abfallvermeidung, sondern die Vermeidung steht und die Seite überarbeitet werden sollte.
 

Die Antwort von Frau Dr. Meutsch aus dem BMUV lautete:

Das Abfallrecht, das für die Diskussion ausschlaggebend ist, ist hier klar und wird von Ihnen auch zitiert: Die Vermeidung, auf die in der von Ihnen genannten Seite Bezug genommen wird, ist die Vermeidung gemäß § 3 Absatz 20, also die Abfallvermeidung – diese Begriffe sind bezüglich der Abfallhierarchie identisch. In diesem Sinne konzentriert sich Vermeidung/Abfallvermeidung daher auf alle Maßnahmen, bevor die Abfalleigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 KrWG vorliegt (vor der Entledigung), und befasst sich nicht „mit dem Weg für den Umgang mit Abfällen.“ ...
"In den Begriffsbestimmungen des § 3 Absatz 20 KrWG wird die Vermeidung definiert als jede Maßnahme, die getroffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist.“ Gemeint sind also Maßnahmen, die dazu dienen, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern.

Daraufhin hatte ich nochmals eine E-Mail geschickt und den in der Antwort aufgeführten Argumenten widersprochen. 

Denn im BMUV scheinen bei der Auslegung von § 3 Absatz 20 KrWG eines keine Rolle zu spielen, nämlich dass dort steht, dass diese Maßnahme ergriffen werden muss, bevor die Abfalleigenschaft eintritt. Dort steht nicht, dass mit der "Vermeidung" eine Erzeugung von Abfall verhindern soll. 

Dort steht im weitergehenden Sinne, dass Verbraucher, bevor sie zu Abfallerzeugern werden, die für die Entledigung vorgesehenen Gegenstände getrennt sammeln und diese Maßnahme somit ergreifen müssen, bevor ein Stoff, Material oder Gegenstand zu Abfall wird.

Anders als auf eine Abfallvermeidung wird hier auf eine geordnete Entledigung hingewiesen. Die Vermeidung ist bei der Abfallbewirtschaftung nur durch eine Vorbereitung zur Wiederverwendung umsetzbar, und dafür geeignete Gegenstände müssen bereits im Vorfeld von Verbrauchern gesondert gesammelt werden, bevor diese zu Abfallerzeugern werden.

 

Die Antwort darauf kam von Herrn Dr. Jaron. Auf den Inhalt meiner Antwort ging er jedoch nicht ein, sondern äußerte sich wie folgt:

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